Personal, Arbeit und Soziales
Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Rentenversicherung die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, an die auch Auftraggeber freischaffender kreativer Berufe Beiträge zahlen müssen.
Im Konzernverbund besteht kein gast- oder kundenähnliches Dienstleistungsverhältnis, womit Sonderzahlungen an Arbeitnehmer nicht als Trinkgelder steuerfrei sein können.
Verzichtet der Arbeitgeber nach einem alkoholbedingten Unfall auf Schadensersatz für den zerstörten Dienstwagen, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Trotz eines anderslautenden Urteils bleibt die Finanzverwaltung dabei, dass die Parkplatzgestellung an Mitarbeiter steuerfrei ist.
Das Bundesfinanzministerium hat sich bei der bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
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