Personal, Arbeit und Soziales
Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.
Auch wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung bereits beendet ist, gehört die Vergütung für eine Erfindung grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen zum Jahreswechsel entsprechend der Lohnentwicklung.
Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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