Personal, Arbeit und Soziales

Zweites Bürokratieentlastungsgesetz in Arbeit
Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien.
Berechnung von Zuschlägen beim Mindestlohn
Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.
Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
Steuerliche Behandlung von Abfindungen
Das Bundesfinanzministerium hat einige durch die Rechtsprechung entstandene Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen beantwortet.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar
Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.

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