Existenzgründer
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.
Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.
Gründer einer Ich-AG müssen voraussichtlich ab November eine Tragfähigkeitsbewertung ihrer Gründungsidee vornehmen lassen.
Bei der Investitionszulage zählen für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer auch Teilzeitkräfte.
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