Kanzlei Keller & Keller Service Rechtsberatung München

Newsletter | Aktuelles | Stellenangebot

Anfechtungsausschluss bei Anteilskauf

Im Kaufvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil kann unter Umständen das Anfechtungsrecht des Käufers auch für den Fall arglistiger Täuschung ausgeschlossen werden.

Der Erwerber eines Gesellschaftsanteils an einer GmbH kann sich unter Umständen selbst im Falle einer arglistigen Täuschung nicht von dem Kaufvertrag lösen. So erklärte das Oberlandesgericht Hamm den Ausschluss des Anfechtungsrechts in einem Kaufvertrag für wirksam, nachdem dem Käufer immer noch ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die Richter begründeten die ausnahmsweise Ausschließbarkeit des Anfechtungsrechts mit den Besonderheiten des Gesellschaftsrechts und hier insbesondere dem Anmeldeprinzip des Anteilserwerbs. Dieses rechtfertigt den Ausschluss einer Rückabwicklung durch den Käufer, solange dessen Interessen anderweitig gewahrt werden.



Übersicht - Eine Seite zurück
Anwalt

Meldung

Seit Ende Mai 2006 ist die Kanzlei Keller & Keller online! Mit diesem Neuauftritt möchten wir allen Interessierten... →zur Meldung

©2007 Kanzlei Keller & Keller | Impressum | Sitemap