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Neue Regeln für den Jahresabschluss 2016

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz aus dem Sommer 2015 enthält wichtige Änderungen bei der Bilanzierung, die für den Jahresabschluss 2016 erstmals verbindlich anzuwenden sind.

Verschiedene Vorgaben der EU zur Harmonisierung der Rechnungslegung wurden im Juli 2015 mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält Erleichterungen, aber auch wichtige Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den Jahresabschluss. Die Änderungen sind für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr verbindlich anzuwenden, erstmals also für die Bilanz des Jahres 2016. Insbesondere umfasst das Gesetz folgende Änderungen:



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