Kanzlei Keller & Keller Service Rechtsberatung München

Newsletter | Aktuelles | Stellenangebot

Erben haben keinen Urlaubsabgeltungsanspruch

Die Erben eines Arbeitnehmers können nicht dessen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen.

Mit dem Tod eines längere Zeit arbeitsunfähigen Arbeitnehmers erlischt dessen Urlaubsanspruch, ohne dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für seine Erben entsteht. Urlaub, sagt das Bundesarbeitsgericht, ist ein höchstpersönlicher Anspruch gegenüber einem Arbeitgeber. Dieser Anspruch kann weder veräußert noch anderweitig auf Dritte übertragen werden, weshalb auch mit dem Tod kein Abgeltungsanspruch entstehen kann.



Übersicht - Eine Seite zurück
Anwalt

Meldung

Seit Ende Mai 2006 ist die Kanzlei Keller & Keller online! Mit diesem Neuauftritt möchten wir allen Interessierten... →zur Meldung

©2007 Kanzlei Keller & Keller | Impressum | Sitemap