Arbeitsrecht
Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.
Der Tod eines nahen Angehörigen, des Ehepartners oder des Lebensgefährten schützt nicht vor einer Kündigung, da das Gesetz in einem solchen Falle keinen Sonderkündigungsschutz kennt.
« Neuere Artikel |
Übersicht - Eine Seite zurück




Meldung
Seit Ende Mai 2006 ist die Kanzlei Keller & Keller online! Mit diesem Neuauftritt möchten wir allen Interessierten... →zur Meldung
