>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Erbausschlagung durch einen Erben unter Betreuung

Die Entscheidung über die Ausschlagung einer Erbschaft muss den Wünschen des Betreuten folgen.

Braucht ein unter rechtlicher Betreuung stehender Erbe für die Ausschlagung der Erbschaft eine Genehmigung, dann muss diese allein nach dessen Wünschen erteilt werden. Öffentlich-rechtliche Interessen, zum Beispiel die vorübergehende Sicherung des Unterhalts des Betreuten durch die Annahme der Erbschaft, spielen keine Rolle, so meint das Oberlandesgericht Köln. Das gilt auch dann, wenn die Annahme der Erbschaft einen dauerhaften Geldzufluss und damit eine längerfristige Absicherung als der Pflichtteilsanspruch ermöglichen würde.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de