>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Keine Nachweispflicht für Windstärke

Ein Hausbesitzer muss nicht nachweisen, dass ein Wind mit der Mindeststärke 8 an seinem Haus herrschte und dadurch die Sturmschäden eingetreten sind.

Orkantief Kyrill hat mancherorts kaum einen Stein auf dem anderen gelassen. Angesichts dessen stärkt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Position geschädigter Hauseigentümer: Für den Nachweis eines Sturmes reicht es aus, wenn in der näheren Umgebung des Schadensortes ein Wind der Stärke 8 oder höher gemessen worden ist. Eine darüber hinausgehende Nachweispflicht für den Hausbesitzer gibt es nicht. Den Richtern genügte es, dass eine in der Umgebung befindliche Wetterstation einen Sturm der Stärke 8 gemessen hatte. Die Versicherung darf den Ersatz für die durch den Wind verursachten Gebäudeschäden in diesem Fall nicht davon abhängig machen, dass der Geschädigte die Windstärke auch an seinem Gebäude selbst nachweisen kann.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de