>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Beiträge an die Berufsgenossenschaften

Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland als Zwangsversicherung für Unternehmen ausgestaltet. In einer Klage vor dem Bundessozialgericht waren die Kläger der Auffassung, dass die Heranziehung zu Zwangsbeiträgen gegen die Dienstleistungsfreiheit und somit gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoße. Demgegenüber bekräftigte jedoch das Bundessozialgericht seine ständige Rechtsprechung, dass die Heranziehung der Unternehmen zu Beiträgen an die Berufsgenossenschaften rechtmäßig ist.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de