>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Kein Unfallschutz bei Hochschulfest

Studierende haben keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf einem Hochschulfest einen Unfall erleiden.

Ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung kommt nur in Betracht, wenn der Unfall in einem Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung steht. Diesen Zusammenhang sieht das Landessozialgericht Baden-Württemberg aber bei einem Hochschulfest nicht. Die Richter lehnten es dabei unter anderem auch ab, die Grundsätze der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auf Studierende zu übertragen. Danach hätten, ähnlich wie bei Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen, auch Veranstaltungen wie ein allgemein zugängliches Hochschulfest in den Schutzbereich der Unfallversicherung fallen können. Daneben verneinten die Richter auch die Vergleichbarkeit mit studienbezogenen Veranstaltungen wie Vorlesungen, Praktika oder anderweitigen fachlichen Veranstaltungen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de