>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Zweite Grundsteuer-Verfassungsbeschwerde ebenfalls gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen

Auch die zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer, die sich auf selbstgenutztes Wohneigentum bezieht, ist jetzt gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nun ist noch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags anhängig, das sich allerdings auch auf die jetzt abgewiesene Verfassungsbeschwerde beruft. Die Erfolgsaussichten sind daher eher gering einzuschätzen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de