>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Bauherren-Klausel in der Privathaftpflicht

Die so genannte Bauherren-Klausel in der Privathaftpflicht schließt nur Unfälle aus, die unmittelbar in der Bauphase eintreten.

Beschränkt eine Bauherren-Klausel die Haftung Ihrer Privathaftpflichtversicherung für ein Bauvorhaben, so gilt diese Beschränkung nur für die Bauphase selbst. Spätere Schäden werden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe davon nicht mehr erfasst - auch wenn das Sicherheitsrisiko, das zum Schaden führte, schon während der Bauphase entstanden ist. Die Haftungsbeschränkung dient nur dem Ausschluss der typischen Risiken während des Bauvorhabens selbst. Die Privathaftpflicht muss daher einen Schaden voll übernehmen, den Dritte später durch bauliche Besonderheiten oder Mängel erleiden.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de