>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Strenge Regeln für höhere Vormundschaftsvergütung

Die Vergütung, die ein Vormund für seine Tätigkeit erhält, erhöht sich nicht durch den Abschluss eines für die Ausübung der Vormundschaft bedeutungslosen Studiengangs.

Ein Vormund erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung. Diese ist vom Familiengericht festzusetzen, wobei unter anderem der Bildungsstand des Vormundes zu berücksichtigen ist. Dabei sind jedoch nur die für die Ausübung der Vormundschaft relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstigen Merkmale entscheidend. Ein anderweitiger Bildungs- und Kenntnisstand wird nicht berücksichtigt.

Ein Vormund erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung. Diese ist vom Familiengericht festzusetzen, wobei unter anderem der Bildungsstand des Vormundes zu berücksichtigen ist. Dabei sind jedoch nur die für die Ausübung der Vormundschaft relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstigen Merkmale entscheidend. Ein anderweitiger Bildungs- und Kenntnisstand wird nicht berücksichtigt.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de