>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Die Eltern von Zwillingen können gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, weil jeder Elternteil für jeweils eines der beiden Zwillingskinder Elterngeld beantragen kann.

Doppeltes Elternglück haben die Eltern von Zwillingen gleich in mehrfacher Hinsicht. Das Bundessozialgericht hat nämlich entschieden, dass die Eltern doppeltes Elterngeld geltend machen können. Jedem Elternteil stehen also bis zu 12 Monate Elterngeld für das eine und als Partnermonate zwei Monatsbeträge für das jeweils andere Zwillingskind zu. Damit können Zwillingseltern quasi gleichzeitig Elterngeld beziehen, und zwar jeder für jeweils eines der beiden Kinder. Zwar sieht das Elterngeldgesetz bei Mehrlingsgeburten schon eine Erhöhung des Elterngeldes um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind vor. Das ändert aber nichts am auf Einkommensersatz gerichteten Elterngeldanspruch für Mehrlingskinder. Allerdings kann nicht ein Elternteil gleichzeitig zweimal Elterngeld geltend machen, denn das ist durch das Gesetz ausgeschlossen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de