>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Mietminderung wegen zu geringer Wohnfläche

Der Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten ist bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 % ebenfalls zur Mietminderung berechtigt.

Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % zu Lasten des Mieters ab, ist dieser auch bei einem Einfamilienhaus mit Garten zur Minderung berechtigt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz sehen die Richter am Bundesgerichtshof auch bei Ein- und Doppelhaushälften mit angemietetem Garten die 10 %-Schwelle für die Wohnfläche als maßgeblich an. Nach der Urteilsbegründung ist allein die Gegenüberstellung der Wohnflächen relevant, nachdem auch bei Gebäuden mit Garten die Wohlfläche ein wesentliches Merkmal für den Nutzwert und für die Mietentscheidung bildet. Folglich können Mieter auch in solchen Fällen nachträglich Mietminderung und -rückzahlung verlangen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de