>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Umgangsrecht umfasst Übernachtung

Kinder dürfen zumindest dann bei ihrem leiblichen Vater übernachten, wenn dieser ohne diese Übernachtungsmöglichkeit sein Umgangsrecht gar nicht ausüben könnte.

Kann ein leiblicher Vater sein Umgangsrecht wegen der großen Entfernung zum Wohnort der Mutter nur ausüben, wenn sein Kind bei ihm übernachten kann, schließt das Umgangsrecht auch die Übernachtung mit ein. Denn an-dernfalls würde das Umgangsrecht ins Leere laufen, was ohne besondere anderweitige Umstände nicht hinnehmbar ist, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Richter wiesen daher noch im Vorfeld eines Umgangsrechtsstreits einen Antrag der Mutter auf Prozesskostenhilfe wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit ab.



Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de