>> Aktuelle Urteile
 
 
  o1 Online-Rechtsberatung
  o2 Die Kanzlei
o3 Die Mitarbeiter
o4 Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeit + Soziales
o5 Aktuelle Urteile
o6 Ihr Kontakt mit uns
o7 Links
o8 Impressum


Rund um die Familie

Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.
Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.
Eltern können nur im Ausnahmefall zum Umgang mit ihrem eigenen Kind gezwungen werden.
Ein Ehevertrag wird nicht allein aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sittenwidrig.
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.
Nur eine Ganztagesbetreuung rechtfertigt einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Kindesunterhalt.
Das Bundessozialgericht hält die Stichtagsregelung beim Elterngeld - das Elterngeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren wurde - für verfassungsgemäß.
Am 1. Januar 2008 sind die Werte in der Düsseldorfer Tabelle für die Berechnung des Kindesunterhalts neu angepasst worden.
Unterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten.
Nach neuer Rechtsprechung können auch unverheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück
 


Andersch & Kollegen · Am Kührain 14 · 72622 Nürtingen
Fon (07022) 93290-0· Fax (07022) 93290-30 · info@andersch-kollegen.de