Zum 1. Juli ändern sich die Düsseldorfer und die Berliner Tabelle, die die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts sind.mehr »
Der leibliche Vater hat ein Recht auf eine Umgangsregelung, wenn er längere Zeit mit seinem Kind in enger Beziehung gelebt und Verantwortung für dieses übernommen hat.mehr »
In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesgerichtshof den Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter ausgedehnt, ihm aber auch Grenzen gesetzt.mehr »
Wer nach einem unerwarteten Karrieresprung ein wesentlich höheres Einkommen bezieht, muss deshalb nicht automatisch auch mehr Unterhalt zahlen.mehr »
Die Vergütung, die ein Vormund für seine Tätigkeit erhält, erhöht sich nicht durch den Abschluss eines für die Ausübung der Vormundschaft bedeutungslosen Studiengangs.mehr »
Der Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt erlischt, sobald die Mutter des Kindes einen anderen Mann heiratet.mehr »
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