Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.mehr »
Ein Unterhaltspflichtiger kann sich nicht in jedem Fall auf Schulden berufen, um seine Unterhaltsverpflichtung zu mindern.mehr »
Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.mehr »
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.mehr »
Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss ein Arzt auch bei einem nichtehelichen Kind den Eltern vollen Schadensersatz bezahlen.mehr »
Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.mehr »
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