Wer zur Überprüfung seiner Unterhaltspflichten einen Privatdetektiv einschaltet, kann im Erfolgsfall die angefallenen Kosten vom ehemaligen Unterhaltsempfänger ersetzt verlangen.mehr »
Volljährige Kinder müssen im Rahmen des Zumutbaren zuerst ihr eigenes Vermögen aufwenden, bevor sie von ihren Eltern Unterhalt verlangen können.mehr »
Die Suiziddrohung eines psychisch kranken Ehegatten kann ein Hindernis für die Scheidung einer Ehe sein, wenn dessen medizinische Betreuung noch nicht ausreichend gesichert ist.mehr »
Ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt kann bereits dann auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltspflichtige zur Darlegung seines Vermögens aufgefordert worden ist.mehr »
Der vermeintliche Vater eines Kindes kann den bisher geleisteten Unterhalt vom tatsächlichen Vater erst nach der offiziellen Feststellung von dessen Vaterschaft zurückverlangen.mehr »
Die bisherige Regelung, wonach für die Betreuung nichtehelicher Kinder deutlich kürzere Unterhaltsansprüche als für die Betreuung ehelicher Kinder bestehen, ist verfassungswidrig.mehr »
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