Rund um die Familie

Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Geschäftsführer

Bei der Auswahl des Geschäftsführers muss ein Unternehmen das Diskriminierungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes beachten.mehr »

Leibliche Väter haben kein generelles Recht auf Anerkennung

Ein leiblicher Vater hat keinen bedingungslosen Anspruch auf die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft.mehr »

Mutter muss den Namen des Vaters nennen

Eine Mutter muss dem vermeintlichen Vater ihres Kindes für den Unterhaltsregress den Namen des echten Vaters nennen.mehr »

Anspruch auf Namensherausgabe

Die Deutsche Telekom AG muss einem Vierjährigen den Anschlussinhaber einer Telefonnummer nennen, wenn der Vater lediglich diese Nummer hinterlassen hat.mehr »

Steuererstattungen unterliegen dem Zugewinnausgleich

Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.mehr »

Brautgeld gibt es nicht zurück

Vereinbarungen über ein sogenanntes Brautgeld, das von der Familie des Bräutigams dem Brautvater gezahlt werden muss, sind sittenwidrig.mehr »


Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück