Die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht ist der sicherste Weg, um zu gewährleisten, dass die vom Erblasser gewollte Erbfolge in Kraft tritt.mehr »
Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.mehr »
Durch eine Teilungsanordnung bestimmt der Erblasser, dass bei der Erbauseinandersetzung ein Gegenstand einem bestimmten Erben zufallen soll.mehr »
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