Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.mehr »
Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.mehr »
Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.mehr »
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.mehr »
Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.mehr »
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.mehr »
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