Bauträger müssen bei bereits eingetretenem Verzug dem Bauherrn einen genauen Fristenplan für die Fertigstellung vorlegen, der die größtmögliche Anstrengung berücksichtigt.mehr »
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn nur ein Gesellschafter der als Vermieter auftretenden GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann.mehr »
Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.mehr »
Miteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft müssen versuchen, Schäden zunächst über die Gebäudeversicherung zu regeln, bevor sie einander verklagen.mehr »
Eine Sauna kann im Kellerraum eines Mehrfamilienhauses zulässig sein, wenn ihr Gebrauch die übrigen Eigentümer nicht erheblich stört.mehr »
Eine Eigentümergemeinschaft kann kein generelles Haustierverbot erlassen.mehr »
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