Mit EC- und Kreditkarten sollte müssen Sie vorsichtig umgehen, weil die Bank nur selten im Diebstahlsfall haften muss.mehr »
Vergisst ein Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen älteren Unfall anzugeben, kann er trotzdem einen ungekürzten Anspruch gegenüber seiner Versicherung haben.mehr »
Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht schon allein deshalb vor, weil der Bestohlene in einer belebten Einkaufsstraße gut sichtbar mit seiner goldenen Armbanduhr unterwegs gewesen ist.mehr »
Entspricht der technische Stand eines Kraftfahrzeugs nicht dem allgemeinen Stand der Technik, liegt ein Sachmangel vor.mehr »
Eine Bank kann auch gegen den Willen ihres Kunden dessen Kredit an Dritte verkaufen.mehr »
Wer mit einem Heißluftballon in zu geringer Höhe fährt, muss die hierdurch verursachten Schäden voll übernehmen.mehr »
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