Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Anlegern gestärkt, wenn es um den Nachweis einer mangelhaften Beratung geht.mehr »
In zwei Schritten wird die Einlagensicherung der Banken auf 100.000 Euro angehoben und in anderen Bereichen ebenfalls verbessert.mehr »
Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden in ihren AGB keine feste Abfolge für die gebuchten Flüge vorschreiben.mehr »
Ein Geschädigter kann die Kosten für einen eingeschalteten Sachverständigen nur geltend machen, wenn der zu erwartende Schaden über der Bagatellgrenze liegt.mehr »
Anlagevermittler müssen zumindest bei altbekannten Anlegern nicht vor jeder neuen Anlageentscheidung ein Beratungsgespräch anbieten.mehr »
Ansprüche geprellter Anleger beginnen erst dann zu verjähren, wenn diese Namen und Anschrift des Ersatzpflichtigen kennen.mehr »
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