Verursacht ein Autofahrer durch eine selbst herbeigeführte Gefahr das Auffahren eines anderen Verkehrsteilnehmers, haftet er voll für die Unfallfolgen.mehr »
Ein Autofahrer, der trotz gelegentlichem Haschischkonsum keine Ausfallerscheinungen zeigt und der keine anderen Drogen konsumiert, darf seinen Führerschein behalten.mehr »
Ohne Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich der Fahrer für Schäden - auch wenn es sich nicht um sein Fahrzeug handelt und er deswegen von einer ordnungsgemäßen Versicherung ausging.mehr »
Wer seinen Zündschlüssel beim Aussteigen stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig und damit versicherungsschädlich.mehr »
Beim Überholen eines Müllfahrzeugs am Straßenrand ist wie bei Bussen ein Abstand von zwei Metern oder Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.mehr »
Das Handyverbot beim Fahren umfasst nicht nur das Telefonieren, sondern auch sonstige Tätigkeiten.mehr »
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