Mit dem vorsätzlichen unerlaubten Entfernen vom Unfallort erlischt der Versicherungsschutz.mehr »
Fahrradfahrer, die nach Einbruch der Dämmerung ohne Licht unterwegs sind, müssen bei einem Unfall grundsätzlich mithaften.mehr »
Bei einem Auffahrunfall muss der Auffahrende nicht in jedem Fall den vollen Schaden alleine tragen.mehr »
Die Änderung in der Besteuerung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t wirkt sich in vielen Fällen erst jetzt aus.mehr »
Verursacht ein Autofahrer einen Unfall allein deswegen, weil er sein Radio bedient hat, verliert er nicht seinen Versicherungsschutz.mehr »
Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein ist in Deutschland gültig, wenn er erst nach dem Entzug des deutschen Führerscheins erworben worden ist.mehr »
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