Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit normalerweise ein Fahrverbot nach sich zieht, genügt für den Nachweis der Existenzgefährdung eine Bestätigung darüber, dass das Fahrverbot zur Kündigung führen würde.mehr »
Für 2009 ist die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß geplant.mehr »
Auch ein Polizeiwagen im Einsatz, der mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, hat kein unbeschränktes Wegerecht und muss daher ausreichende Vorsicht walten lassen.mehr »
Unnötige und riskante Bremsmanöver verpflichten zur Übernahme aller hierdurch entstandener Folgeschäden.mehr »
Da der Grünstreifen auf einer Autobahn nicht Teil der Fahrbahn ist, müssen die Pflanzen dort auch nicht regelmäßig zurückgeschnitten werden, solange sie nicht auf die Straße hineinragen.mehr »
Bei nicht allzu schweren Verstößen kann ein Fahrverbot unter Umständen durch ein höheres Bußgeld abgewehrt werden.mehr »
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