Ein Telefonunternehmen darf nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Fristen für Rechnungseinwendungen verkürzen, sondern muss deutlich auf die gesetzliche Frist hinweisen.mehr »
Wirbt ein Internethändler mit Waren, zu deren Beschaffung er nicht in der Lage ist, so verhält er sich wettbewerbswidrig.mehr »
Ein Internetcafé, das neben dem Zugang zum Internet auch Computerspiele auf den Rechnern anbietet, braucht eine Spielhallenerlaubnis.mehr »
Bereits in der Werbung für den Abschluss eines Vertrages über eine Bestellhotline muss auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.mehr »
Die zentrale Domainvergabestelle in Deutschland (DENIC) ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Domain zu sperren.mehr »
Anrufe, durch die Handybesitzer gezielt zu einem kostenintensiven Rückruf veranlasst werden sollen, können unzulässige belästigende Werbung darstellen.mehr »
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