Unternehmen dürfen die Namen bekannter Städte zumindest dann nicht als Domain verwenden, wenn die Stadtbezeichnung in keinem Zusammenhang zur Firma steht.mehr »
Anbieter von kostenpflichtigen SMS-Diensten müssen mit jeder einzelnen Kurznachricht die Kosten für die Kurznachricht angeben.mehr »
Im Internet angebotene Waren müssen grundsätzlich umgehend lieferbar sein, falls der Händler seine Kunden nicht auf eine längere Lieferfrist hinweist.mehr »
Internetprovider dürfen dynamische Verbindungsdaten nur bis zur Erstellung der Abrechnung speichern.mehr »
Auch Verträge, die unter Einschaltung eines Boten abgeschlossen werden, unterliegen in der Regel dem Fernabsatzrecht.mehr »
Umgekehrte Auktionen im Internet sind nicht wettbewerbswidrig und dürfen somit auch beworben werden.mehr »
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