Wer zum Schutz der eigenen Gesundheit kündigt, hat sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld.mehr »
Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen sich einen Geld- oder Sachgewinn anrechnen lassen.mehr »
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II bleiben die monatlichen Raten für Zinsen und Tilgung eines Darlehens für ein Kfz außer Betracht.mehr »
Anders als verwitweten Ehegatten haben Lebenspartner in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus dem öffentlichen Dienst.mehr »
Beim Jahresgrenzbetrag für den Kindergeldanspruch sind auch die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind von den Einkünften des Kindes abzuziehen.mehr »
Eine gesetzliche Krankenkasse darf einem Arbeitssuchenden nicht allein deshalb die Mitgliedschaft verweigern, weil dieser sein Wahlrecht über die Agentur für Arbeit ausgeübt hat.mehr »
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