Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.mehr »
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.mehr »
Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.mehr »
Das Arbeitsrecht sieht Schwellenwerte bei der Anzahl der Arbeitnehmer vor, ab denen einzelne Vorschriften greifen.mehr »
Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.mehr »
Der Tod eines nahen Angehörigen, des Ehepartners oder des Lebensgefährten schützt nicht vor einer Kündigung, da das Gesetz in einem solchen Falle keinen Sonderkündigungsschutz kennt.mehr »
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