Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging.mehr »
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.mehr »
Mit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden.mehr »
Ein Arbeitnehmer hat nach seiner Wahl zum Betriebsrat auch dann Anspruch auf die bisherigen Zuschläge, wenn er für die zugehörigen Arbeiten nicht mehr eingesetzt wird.mehr »
In Formulararbeitsverträgen sind doppelte Schriftformklauseln unwirksam, soweit sie auch mündliche Abreden, Ergänzungen oder Änderungen erfassen.mehr »
Eine reine Entgeltreduzierung kann nur dann über eine Änderungskündigung erreicht werden, wenn andernfalls unmittelbar eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen müsste.mehr »
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