Ein von der Hauptversammlung einer AG gewählter besonderer Vertreter hat einen weiten und nur auf willkürlichen Missbrauch hin überprüfbaren Informations- und Einsichtnahmeanspruch.mehr »
Bei der Gründung einer Einmann-GmbH muss die Stammeinlage aus dem Privatvermögen des Gesellschafters in das Sondervermögen der Gesellschaft übergehen.mehr »
Der Aufsichtsratsvorsitzende macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er in Krisenzeiten nicht rechtzeitig eine Sitzung des Aufsichtsrats einberuft.mehr »
Zum Geschäftsführer einer GmbH kann ein im Ausland Ansässiger nur bestellt werden, wenn er absehbar jederzeit nach Deutschland einreisen kann.mehr »
Seit dem 1. November 2005 können Minderheitenaktionäre ihre Rechte gegenüber der AG nur noch selbst und nicht mehr durch Bestellung eines besonderen Vertreters geltend machen.mehr »
Nach fast einem Jahr liegt nun der Regierungsentwurf für die Neufassung des GmbH-Rechts vor.mehr »
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