Die umfassende Reform des GmbH-Rechts erleichtert die Gründung einer GmbH und soll Missbrauch bekämpfen.mehr »
Verluste aus den Vorjahren müssen bei der Berechnung einer Gewinntantieme berücksichtigt werden und dürfen nicht einfach mit einem Gewinnvortrag verrechnet werden.mehr »
Für den Beginn der fünfjährige Haftungsfrist eines ausscheidenden OHG-Gesellschafters ist die Eintragung ins Handelsregister nicht zwingend notwendig.mehr »
Für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Konkursverfahren nicht mehr der Geschäftsführer verantwortlich und somit dafür auch nicht mehr haftbar.mehr »
Auch die kostenlose Übertragung eines Grundstücks aus dem Vermögen eines Gesellschafters auf eine Kapitalgesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus.mehr »
Zwar entsteht der Abfindungsanspruch eines GbR-Gesellschafters bereits mit seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft, jedoch tritt die Fälligkeit erst mit der aufgestellten Bilanz ein.mehr »
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