Kommanditisten müssen auch in der Insolvenz der Gesellschaft für ihre noch nicht vollständig erbrachte Einlage einstehen, allerdings noch nicht gegenüber dem nur vorläufig bestellten Verwalter.mehr »
Für den Nachweis der erbrachten Stammeinlage müssen GmbH-Gesellschafter nicht zwingend Zahlungs- und Kontounterlagen vorlegen.mehr »
Einem geschäftsführenden Gesellschafter kann auch dann die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden, wenn er lediglich bei einer anderen Gesellschaft seine Stellung missbraucht hat.mehr »
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann auch dann fortgesetzt werden, wenn die Mehrheit der Gesellschafter ausscheidet, soweit im Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel existiert.mehr »
Entnimmt ein Gesellschafter rechtswidrig Geld aus dem Vermögen einer GmbH und verursacht damit die Insolvenz der Gesellschaft, fallen für den Zeitraum bis zur Insolvenz der Gesellschaft Verzugszinsen an.mehr »
Wenn der Gesellschaftsvertrag einer GbR dies vorsieht, kann einem Geschäftsführer jederzeit die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden.mehr »
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