Eine Aktion, bei der der Rabatt vom Kunden ausgewürfelt wird, ist kein unlauterer Wettbewerb und damit auch nicht wettbewerbswidrig.mehr »
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der im Falle einer Auftragsstornierung Gebühren fällig sind, kann unwirksam sein.mehr »
Eine eintägige Rabattaktion kann nur unter ganz besonderen Voraussetzungen als unlauterer Wettbewerb untersagt werden.mehr »
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.mehr »
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