Das Angebot eines Möbelhändlers, bei einem Neukauf gebrauchte Möbel in Zahlung zu nehmen, ist nicht wettbewerbswidrig - auch wenn dies in der Branche unüblich ist.mehr »
Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich.mehr »
Die Firmierung mit einem geografischen Namen oder Bezugspunkt ist keine Irreführung im Sinne des Handelsgesetzbuches.mehr »
Eine Abmahnfrist von sieben Tagen ist zumindest dann zulässig, wenn kein so komplexer Wettbewerbsverstoß vorliegt, dass er einer eingehenden juristischen Prüfung bedarf.mehr »
Eine Kombination zweier alltäglicher Begriffe kann ebenso wie die beiden Einzelbegriffe nicht als Marke eingetragen werden.mehr »
Geschäftsinhaber können sich gegen die geplante Ausweisung einer Fußgängerzone nur wehren, wenn dadurch eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen eintritt.mehr »
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