Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen. mehr »
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat auf die regelmäßige Steuererklärungspflicht von gemeinnützigen Vereinen hingewiesen.mehr »
Weil der Vatikan kein Mitglied der EU oder EWR ist, ist eine direkte Spende an den Papst steuerlich nicht abziehbar.mehr »
Zumindest die bis Ende 2012 angefallenen Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sind nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf als außergewöhnliche Belastung abziehbar.mehr »
Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.mehr »
Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.mehr »
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