Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Spätere Korrektur bei Versehen in elektronischer Steuererklärung

Bei einer elektronischen Steuererklärung ist es nicht grundsätzlich grob fahrlässig, wenn ein Eintrag in einer Anlage vergessen wird, sodass ein bereits bestandskräftiger Bescheid unter Umständen auch nachträglich noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden kann.mehr »

Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Grenzwerte für die Betriebsprüfungs-Größenklassen veröffentlicht, die ab 2016 gelten werden.mehr »

Poststreik keine Entschuldigung für Fristversäumnisse

Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.mehr »

Warnung vor kostenpflichtigem Angebot für eine UStIdNr

Eine UStIdNr kann jeder Unternehmer kostenfrei beantragen. Trotzdem gibt es immer wieder Angebote für eine recht teure Registrierung einer UStIdNr., vor denen die Finanzverwaltung aber warnt.mehr »

Nachweis von Spenden ins EU-Ausland

Das Finanzamt darf beim geforderten Nachweis für eine Spende ins EU-Ausland nicht übertreiben, aber der Spender muss bestimmte Anforderungen akzeptieren.mehr »

Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.mehr »


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