Bei Schenkungen, die dem Finanzamt verschwiegen worden sind, beginnt der Zinslauf für die Hinterziehungszinsen zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Schenkung.mehr »
Spendenbescheinigungen werden ab 2017 auch dann vom Finanzamt anerkannt, wenn sie als schreibgeschütztes Dokument per E-Mail versendet werden.mehr »
Wenn die Kosten für PC und Internetzugang in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Höhe der Einkünfte stehen, hat ein Kleinstgewerbetreibender Anspruch darauf, die Steuererklärung weiter in Papierform abgeben zu können.mehr »
Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.mehr »
Für die steuerliche Anerkennung von Aufwands- oder Rückspenden ist nun auch bei einer regelmäßigen Tätigkeit eine Höchstfrist für die Verzichtserklärung festgeschrieben.mehr »
Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungen für Spenden und Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert.mehr »
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