Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig

Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht.mehr »

E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.mehr »

Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug

Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.mehr »

Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel

In einem Pilotprojekt testet die Hessische Finanzverwaltung ein Verfahren, bei dem das Finanzamt den Steuerzahlern die Erstellung der Steuererklärung abnimmt.mehr »

Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller

Erteilt das Finanzamt mehreren Personen dieselbe verbindliche Auskunft, fällt dafür nur eine gemeinsame Gebühr an.mehr »

Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen

Bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wieder auf zehn Jahre verlängert werden.mehr »


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