Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.mehr »
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.mehr »
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.mehr »
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.mehr »
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung ab 2020 nicht mehr aktualisiert. Als Alternative steht die ELSTER-Website zur Verfügung.mehr »
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.mehr »
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