In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.mehr »
Nicht nur im Betreuten Wohnen oder im Heim können die Kosten eines Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden, sondern auch im Privathaushalt.mehr »
Ein Studium beginnt nicht bereits mit der Bewerbung auf den Studienplatz, endet aber erst mit der schriftlichen Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses.mehr »
Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.mehr »
Aufwendungen, die als zumutbare Eigenbelastung gelten und damit keine außergewöhnliche Belastung sind, können beim Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.mehr »
Nur Prozesse, die die materielle Existenzgrundlage betreffen, können zu steuerlich abzugsfähigen Prozesskosten führen, nicht aber der Streit um das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind.mehr »
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