Dass das Gesetz einen Vorrang des Flächen- vor dem Umsatzschlüssel bei der Vorsteueraufteilung eines nur teilweise steuerpflichtig vermieteten Gebäudes vorschreibt, ist konform mit EU-Recht.mehr »
Wenn der Veräußerungsgewinn nur teilweise steuerpflichtig ist, weil die Immobilie vor der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre gekauft wurde, sind auch die Veräußerungskosten nur anteilig abziehbar.mehr »
Neben Bremen und Schleswig-Holstein erhöht nun kurzfristig auch Berlin die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel.mehr »
Inwieweit Schuldzinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sind, ist weiter unklar.mehr »
Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.mehr »
Auch die behelfsmäßige Eigennutzung einer Immobilie, die für den Fall der erfolgreichen Vermietung jederzeit sofort beendet werden könnte, verhindert den Werbungskostenabzug.mehr »
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