Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.mehr »
Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn, der auch außerbilanzielle Hinzurechnungen umfassen kann.mehr »
Im Gegensatz zu Fremd-Geschäftsführern ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Vereinbarung zur Überlassung des Firmenwagens besteht.mehr »
Soweit der Abzug von Mieten und Pachten durch eine Einbeziehung in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern neutralisiert wurde, sind sie nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.mehr »
Auch bei der Gewerbesteuer gilt das Prinzip, dass Erstattungszinsen steuerpflichtig sind, während Nachzahlungszinsen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können.mehr »
Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.mehr »
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