Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.mehr »
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.mehr »
Da eine Steuernummer zwingend notwendig ist für die Teilnahme am Geschäftsverkehr, darf das Finanzamt deren Erteilung nicht verweigern.mehr »
Für die wiederholte Bildung einer Ansparabschreibung muss der Steuerzahler besonders triftige Gründe angeben können.mehr »
Für ein Wirtschaftsgut gibt es auch dann die Investitionszulage, wenn bei der Herstellung Altteile verwendet wurden - vorausgesetzt, sie machen nicht mehr als 10 % des Wertes aus. mehr »
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Sonderabschreibungen im Jahr der Betriebseröffung auch dann akzeptiert, wenn kein Existenzgründer-Status besteht.mehr »
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